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Informationen der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit nach § 11 in Verbindung mit Anhang V, Teil 1 und 2 der Störfallverordnung für den Standort der

BÜFA Chemikalien GmbH & Co. KG
An der Autobahn 14
27798 Hude-Altmoorhausen
GERMANY

Telefon +49 4484 9456-852
Telefax +49 4484 9456-863
E-Mail chemikalien@buefa.de

Als Betreiber eines Betriebsbereichs, der mit

  • sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen,
  • hoch- bzw. leichtentzündlichen und normal entzündlichen,
  • brandfördernden und umweltgefährdenden

Stoffen oder Gemischen umgeht, unterliegen wir den erweiterten Pflichten (Betriebsbereich der oberen Klasse) der Störfallverordnung (12. BImschV).

Die Anzeige nach § 7 der Störfallverordnung liegt der zuständigen Behörde

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

vor.

Die Behörde führt seit der ersten Genehmigung zum Betrieb der Störfallanlage regelmäßig Inspektionen nach §16 der Störfallverordnung durch, zuletzt am 22.06.2023.

Informationen über behördliche Vor-Ort-Besichtigungen und über den auf unseren Betrieb zugeschnittenen behördlichen Überwachungsplan können beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eingeholt werden.

Wir setzen auf den offenen und ehrlichen Dialog aus Verantwortung für Ihre Sicherheit. Auch wenn uns die Gesetzgebung dazu verpflichtet, ist es uns gleichwohl ein persönliches Anliegen, Ihnen mit dieser Information einen Überblick über unsere Tätigkeiten und die dabei verwendeten Gefahrstoffe zu geben.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Mensch und Umwelt ist in der gesamten BÜFA-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. Der Geschäftsbereich Chemicals investiert immer wieder in die Modernisierung des Standorts, um auf dem Stand der Technik zu bleiben und so einen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen zu gewährleisten. Dies sichert

  • die Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden,
  • die Gewährleistung der Anlagensicherheit
  • eine umweltverträgliche Abfallentsorgung

sowie ein allgemein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt. Diese Information ist mit den für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Stellen abgestimmt und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben gemäß Anhang V Teil 1 und 2 der Störfallverordnung.

Tätigkeiten in unserem Betriebsbereich

Als Chemikaliengroßhandel bedienen wir in erster Linie die Prozesse Lagerung, Umschlag und Transport. Unsere Anlage in Altmoorhausen dient der Lagerung und dem Umschlag von Chemikalien in fester und flüssiger Form. Zu einem kleinen Teil werden auch Mischungen nach Rezept hergestellt.

Dabei werden folgende Teilprozesse durchgeführt:

  • Ein- und Auslagerung von verpackten anorganischen und organischen Grundchemikalien und Gemischen
  • Einlagern von anorganischen und organischen Flüssigkeiten in Tanklägern, Mischen bzw. Verdünnen mit Wasser, Abfüllen der Flüssigkeiten in transportrechtlich zugelassene Versandstücke oder in Tankwagen, Auslagern
  • Abfüllen und Einlagern von Futtermittelzusatzstoffen und Lebensmittelzusätzen in zugelassene Gebinde, Auslagern
  • Herstellen und Einlagern von Futtermittelmischungen, Auslagern
  • Transport der Grundstoffe oder Stoffmischungen zu unseren Kunden mit betriebseigener Fahrzeugflotte

Das Lagern


Lagerung in ortsfesten Behältern

In Lagertanks werden flüssige Gefahrstoffe wie Säuren, Laugen oder auch organische Lösungsmittel, aber auch unproblematische Stoffe wie Sojaöl und Glycerin eingelagert. Es wird getrennt nach Produktgruppen in separaten, brandschutztechnisch getrennten Tanklagerbereichen gelagert.

Lagerung in ortsveränderlichen Behältern

Über 98 % der Transportgebinde werden in einem separaten Gefahrstofflager gelagert. Darunter fallen auch Feststoffe, die ausschließlich fertig abgefüllt und verpackt als Sackware auf Palette bezogen werden. Auch hier erfolgt die Einlagerung der Produkte nach Lagerklassen (Getrenntlagerung gemäß TRGS 510) in separaten, brandschutztechnisch getrennten Lagerräumen. Um die Anforderungen an die Zusammenlagerungsverbote zu erfüllen, existieren zwei weitere, kleine Lagerbereiche mit entsprechenden Schutzeinrichtungen.

Das Umschlagen


Warenumschlag über Lagertanks

Die mit Tankwagen angelieferten Stoffe werden auf speziell ausgerüsteten Entleerstellen auf dem „Mount BÜFA“ im freien Fall in die Lagertanks überführt (Zwischenebene). Über Dosieranlagen im Erdgeschoss kann Lagertankware in kleinere Gebinde oder Aufsetztanks abgefüllt werden, ebenfalls ausschließlich im freien Fall. Dadurch kann aufwendige Pumptechnik vermieden werden. Bei Abfüllvorgängen von Säuren und Laugen können Verdünnungen mit demineralisiertem Wasser hergestellt werden.

Direktabfüllung von Tankwagen auf Gebinde

Über drei neue TKW-Entleerstellen mit modernen Abfüllanlagen im Erdgeschoss kann Tankwagenware direkt auf Gebinde abgefüllt werden. Hier kommen unterstützend Entladepumpen zum Einsatz.

Der Transport

BÜFA Chemikalien verfügt über eine eigene Fahrzeugflotte mit entsprechenden Aufliegern und Aufsetztanks. Die Aufsetztanks auf den Tankwagen sind bauartgeprüfte Behälter, die für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen zugelassen sind. Im Gefahrgutrecht geschulte werkseigene Fahrer bringen so die Stoffe in den Aufsetztanks oder als Container-, Fass- oder Kanisterware zu unseren Kunden.

Die gehandelten Gefahrstoffe und ihre Einstufung

Über ein modernes Lagerhaltungssystem ist organisatorisch sichergestellt, dass die genehmigten Einzelmengen je Gefahrenkategorie sowie die Gesamtmenge der im Betriebsbereich vorhandenen toxischen Stoffe, der entzündbaren Flüssigkeiten, pyrophoren Stoffe und entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffe sowie die der wassergefährdenden Stoffe nicht überschritten werden.
Es handelt sich dabei um Stoffe, denen mindestens einer der im Folgenden aufgeführten Gefahren zugeschrieben werden muss. Aber auch eine Kombination mehrerer Gefahren, die auf einen Stoff zutreffen, ist möglich:

GHS02.jpg Entzündbar
Von offenen Flammen, Funken oder Wärmequellen fernhalten. Gefäße dicht verschließen und brandsicher aufbewahren
GHS03.jpg Brandfördernd
Von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit diesen mischen. Entzündungsgefahr! Ausgebrochene Brände können gefördert, die Brandbekämpfung erschwert werden.
GHS06.jpg Giftig
Nicht einatmen, berühren oder verschlucken. Arbeitsschutz tragen. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden, da sofortige schwere Gesundheitsschäden, eventuell mit Todesfolge, nicht auszuschließen sind.
GHS08.jpg Schwer gesundheitsschädlich
Vor Arbeitsbeginn gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Gesundheitsschäden bei unsachgemäßer Verwendung möglich. Bei einzelnen Substanzen ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Wirkung nicht völlig auszuschließen.
GHS05.jpg Ätzend, korrosiv gegenüber Metallen
Durch besondere Schutzmaßnahmen Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Auf Materialverträglichkeit achten.
GHS07.jpg Reizend; gesundheitsschädlich
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen.
GHS09.jpg Umweltgefährlich
Nicht in die Kanalisation und in die Umwelt gelangen lassen. Nur auf flüssigkeitsdichten, zugelassenen Flächen umfüllen. Nur im Sondermüll entsorgen.
GHS04.jpg Komprimierte Gase
Gas unter hohem Druck (z. B. in Druckgasflaschen). Nicht erwärmen, ansonsten Berstgefahr. Hautkontakt vermeiden.


Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien

Das Störfallpotential des Betriebsbereiches liegt:

  • in der Möglichkeit der Freisetzung flüssiger oder gasförmiger, giftiger und sehr giftiger Stoffe,
  • in der Möglichkeit der Bildung von explosionsfähigen Dampf- / Luftgemischen nach Freisetzung entzündlicher Stoffe
  • in der Möglichkeit der Entstehung von Bränden und der Ausbreitung giftiger Brandprodukte.

Aus der Vielzahl der im Betriebsbereich gehandhabten Stoffe und der möglichen Ereignisse wurden im „Konzept zur Verhinderung von Störfällen“ (integriert in den Sicherheitsbericht der BÜFA Chemikalien) konkrete Störfall-Szenarien abgeleitet, die im Sinne von „Dennoch-Störfällen“ denkbar erscheinen.

Verhinderung / Begrenzung von Störfällen

Wir sind als Betreiber verpflichtet, auf unserem Gelände geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und der größtmöglichen Begrenzung ihrer Auswirkungen zu treffen. Dies geschieht auch in enger Zusammenarbeit mit externen Notfall- und Rettungsdiensten.
An unserem Standort sind folgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung möglicher Auswirkungen getroffen worden:

  • Begrenzung des Gefährdungspotentials durch bauliche Trennung sowie Einlagerung der Produkte nach Produktgruppen in separaten, brandschutztechnisch getrennten Lagerräumen
  • Automatische Branderkennungseinrichtungen im gesamten Betrieb mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle (Großleitstelle Oldenburger Land)
  • Automatische CO2-Löschanlagen
  • Automatische Sprinkleranlage mit 390 m³ Löschwassertank
  • Gaswarnanlagen in Lager- und Abfüllbereichen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Blitzschutzanlage
  • Flüssigkeitsdichte und beständige Auffangsysteme zur Produkt– und Löschwasserrückhaltung
  • Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugten Zutritt und Sabotage
  • Regelmäßige Überprüfung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans
  • Regelmäßige Übungen mit der Freiwilligen Feuerwehr Altmoorhausen
  • Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter sowie Kontrollen
  • Regelmäßige, wiederkehrende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und überwachungsbedürftigen Anlagen durch Fachfirmen oder unabhängige Sachverständige einer ZÜS
  • Systematische und planmäßige Überwachung (Inspektion gem. § 16 StörfallV) durch die Fachbehörden.

Wenn es doch zu dem unwahrscheinlichen Ereignis eines Störfalls kommt

Trotz installierter Sicherheitstechnik und erfahrener und gut geschulter Mitarbeiter: Das Risiko eines Störfalls lässt sich zwar erheblich reduzieren – mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen lässt es sich aber nicht!

Bei jeder technischen Anlage verbleibt ein geringes, nicht abschätzbares Restrisiko, bei dem es zu Produktfreisetzungen oder auch zu Bränden kommen kann. Bei einem Brand oder einer Explosion treten die Maßnahmen unseres vorbereiteten Alarm- und Gefahrenabwehrplans in Kraft. Diese Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der örtlichen Feuerwehr liegt der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan in elektronischer Form vor.

Treten außerhalb der Betriebszeiten Störungen oder Alarme auf, so löst ein automatisches Wähl- und Ansagegerät eine Wählkette auf Mobiltelefone innerbetrieblicher Fachleute aus. Damit ist bei einer Betriebsstörung jederzeit gewährleistet, dass zeitnah die erforderlichen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Zur Bekämpfung von Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes wurde durch die Gemeinde Hude in Zusammenarbeit mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde des Landkreis Oldenburg ein auf unseren Betrieb zugeschnittener externer Gefahrenabwehrplan erarbeitet, dessen Abwehrmaßnahmen dann umgesetzt werden. In einem solchen Fall ist allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten Folge zu leisten!

So verhalten Sie sich bei einem Chemieunfall richtig

Bitte beachten Sie folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit aller bei. Gefahren nehmen Sie selbst wahr durch:

  • Sichtbare/hörbare Zeichen wie Feuer, Rauch, Explosion/lauter Knall oder
  • Außergewöhnliche Geruchswahrnehmungen, wie z. B. beißender, stechender Geruch

Alarmzeichen und Informationen:

Elektronische Sirene im Einmündungsbereich der Straße „An der Autobahn“: Es können sowohl ein Alarmsignal (spezifischer Störfall-Heulton) als auch Sprachdurchsagen abgesetzt werden Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei Rundfunkdurchsagen

Vom Unfallort unbedingt fernbleiben! Rauchwolken können gefährliche Zersetzungsprodukte enthalten. Direktes Einatmen vermeiden. Gebäude aufsuchen. Fenster und Türen schließen. Lüftungs- bzw. Klimaanlagen abschalten.

gefahrfall.jpg

BILD 1: Im Gefahrenfall Gebäude aufsuchen, Türen und Fenster schließen.

Bei Auftreten von beißendem und stechendem Geruch nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit einem Arzt aufnehmen. Erst bei Entwarnung das Gebäude bzw. andere Schutzbereiche verlassen! Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen über Lautsprecher oder über das Radio.

Infotelefon: Zentrale +49 441 93170