Informationen der Öffentlichkeit
Information der Öffentlichkeit nach § 11 in Verbindung mit Anhang V, Teil 1 und 2 der Störfallverordnung für den Standort der
BÜFA Chemikalien GmbH & Co. KG
An der Autobahn 14
27798 Hude-Altmoorhausen
GERMANY
Telefon +49 4484 9456-852
Telefax +49 4484 9456-863
E-Mail chemikalien@buefa.de
Als Betreiber eines Betriebsbereichs, der mit
- sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen,
- hoch- bzw. leichtentzündlichen und normal entzündlichen,
- brandfördernden und umweltgefährdenden
Stoffen oder Gemischen umgeht, unterliegen wir den erweiterten Pflichten (Betriebsbereich der oberen Klasse) der Störfallverordnung (12. BImschV).
Die Anzeige nach § 7 der Störfallverordnung liegt der zuständigen Behörde
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
vor.
Die Behörde führt seit der ersten Genehmigung zum Betrieb der Störfallanlage regelmäßig Inspektionen nach §16 der Störfallverordnung durch, zuletzt am 07.07.2022.
Wir setzen auf den offenen und ehrlichen Dialog aus Verantwortung für Ihre Sicherheit. Auch wenn uns die Gesetzgebung dazu verpflichtet, ist es uns gleichwohl ein persönliches Anliegen, Ihnen mit dieser Information einen Überblick über unsere Tätigkeiten und die dabei verwendeten Gefahrstoffe zu geben.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Mensch und Umwelt ist in der gesamten BÜFA-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. Der Geschäftsbereich Chemicals investiert immer wieder in die Modernisierung des Standorts, um auf dem Stand der Technik zu bleiben und so einen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen zu gewährleisten. Dies sichert
- die Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden,
- die Gewährleistung der Anlagensicherheit
- eine umweltverträgliche Abfallentsorgung
Tätigkeiten in unserem Betriebsbereich
- Ein- und Auslagerung von verpackten anorganischen und organischen Grundchemikalien und Gemischen
- Einlagern von anorganischen und organischen Flüssigkeiten in Tanklägern, Mischen bzw. Verdünnen mit Wasser, Abfüllen der Flüssigkeiten in transportrechtlich zugelassene Versandstücke oder in Tankwagen, Auslagern
- Abfüllen und Einlagern von Futtermittelzusatzstoffen und Lebensmittelzusätzen in zugelassene Gebinde, Auslagern
- Herstellen und Einlagern von Futtermittelmischungen, Auslagern
- Transport der Grundstoffe oder Stoffmischungen zu unseren Kunden mit betriebseigener Fahrzeugflotte
Das Lagern
Lagerung in ortsfesten Behältern
Lagerung in ortsveränderlichen Behältern
Das Umschlagen
Warenumschlag über Lagertanks
Direktabfüllung von Tankwagen auf Gebinde
Der Transport
Die gehandelten Gefahrstoffe und ihre Einstufung
![]() | Entzündbar
Von offenen Flammen, Funken oder Wärmequellen fernhalten. Gefäße dicht verschließen und brandsicher aufbewahren |
![]() | Brandfördernd
Von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit diesen mischen. Entzündungsgefahr! Ausgebrochene Brände können gefördert, die Brandbekämpfung erschwert werden. |
![]() | Giftig
Nicht einatmen, berühren oder verschlucken. Arbeitsschutz tragen. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden, da sofortige schwere Gesundheitsschäden, eventuell mit Todesfolge, nicht auszuschließen sind. |
![]() | Schwer gesundheitsschädlich
Vor Arbeitsbeginn gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Gesundheitsschäden bei unsachgemäßer Verwendung möglich. Bei einzelnen Substanzen ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Wirkung nicht völlig auszuschließen. |
![]() | Ätzend, korrosiv gegenüber Metallen
Durch besondere Schutzmaßnahmen Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Auf Materialverträglichkeit achten. |
![]() | Reizend; gesundheitsschädlich
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. |
![]() | Umweltgefährlich
Nicht in die Kanalisation und in die Umwelt gelangen lassen. Nur auf flüssigkeitsdichten, zugelassenen Flächen umfüllen. Nur im Sondermüll entsorgen. |
![]() | Komprimierte Gase
Gas unter hohem Druck (z. B. in Druckgasflaschen). Nicht erwärmen, ansonsten Berstgefahr. Hautkontakt vermeiden. |
Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien
- in der Möglichkeit der Freisetzung flüssiger oder gasförmiger, giftiger und sehr giftiger Stoffe,
- in der Möglichkeit der Bildung von explosionsfähigen Dampf- / Luftgemischen nach Freisetzung entzündlicher Stoffe
- in der Möglichkeit der Entstehung von Bränden und der Ausbreitung giftiger Brandprodukte.
Verhinderung / Begrenzung von Störfällen
- Begrenzung des Gefährdungspotentials durch bauliche Trennung sowie Einlagerung der Produkte nach Produktgruppen in separaten, brandschutztechnisch getrennten Lagerräumen
- Automatische Branderkennungseinrichtungen im gesamten Betrieb mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle (Großleitstelle Oldenburger Land)
- Automatische CO2-Löschanlagen
- Automatische Sprinkleranlage mit 390 m³ Löschwassertank
- Gaswarnanlagen in Lager- und Abfüllbereichen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Blitzschutzanlage
- Flüssigkeitsdichte und beständige Auffangsysteme zur Produkt– und Löschwasserrückhaltung
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugten Zutritt und Sabotage
- Regelmäßige Überprüfung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans
- Regelmäßige Übungen mit der Freiwilligen Feuerwehr Altmoorhausen
- Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter sowie Kontrollen
- Regelmäßige, wiederkehrende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und überwachungsbedürftigen Anlagen durch Fachfirmen oder unabhängige Sachverständige einer ZÜS
- Systematische und planmäßige Überwachung (Inspektion gem. § 16 StörfallV) durch die Fachbehörden.
Und wenn`s doch passiert? – der unwahrscheinliche Eintritt eines Störfalls
So verhalten Sie sich bei einem Chemieunfall richtig
- Sichtbare/hörbare Zeichen wie Feuer, Rauch, Explosion/lauter Knall oder
- Außergewöhnliche Geruchswahrnehmungen, wie z. B. beißender, stechender Geruch
- Sirenensignale (werksweiter Feuer- und Räumungsalarm)
- Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei
- Rundfunkdurchsagen
